Allgemeine Geschäftsbestimmungen

1. Reservierung & Bestätigung

Der Vertrag / die Reservierung kommt zustande, indem wir den Antrag des Gastes annehmen. Bedarf die Reservierung Ihrer Unterschrift, so senden Sie uns ein unterschriebenes Exemplar innerhalb der genannten Frist zurück. Änderungen und Absagen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Mitteilung der endgültigen Gästezahl

Die genaue Personenzahl muss uns bis 10 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Eine spätere Reduzierung der Personenzahl berechnen wir mit 50 % des zu erwartenden Umsatzes.

3. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist am Tage der Veranstaltung zu entrichten. Wir akzeptieren keine Kreditkarten. Auf Wunsch kann vor der Veranstaltung ein Abschlag von 50 % des zu erwartenden Umsatzes in Rechnung gestellt werden. Dieser ist bis 5 Tage vor der Veranstaltung zu zahlen. Der Restbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Für die Berechnung unserer Leistungen (z.B. Raummiete, Mindestbelegungen, Pauschalen, etc.) wird die Anzahl der zahlenden Gäste zugrunde gelegt.

4. Rechnung & Rechnungsanschrift

Die genaue Rechnungsanschrift muss uns am Tag der Veranstaltung vorliegen.
Eine spätere Änderung der Rechnung kann nicht kostenfrei erfolgen, wir berechnen eine Gebühr von 10,00 €.

5. Stornierungskosten

Bis 4 Wochen vor Reservierung kostenlos
Bis 2 Wochen vor Reservierung 50 % des zu erwartenden Umsatzes
Bis zum Tag der Reservierung 80 % des zu erwartenden Umsatzes
No Show / Nichterscheinen: 100 % des zu erwartenden Umsatzes

6. Rücktritt vom Vertrag durch den Klausenhof


Wir sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich 
zurückzutreten, insbesondere falls die Voraussetzungen der Buchung nicht eingehalten werden bzw. höhere Gewalt oder andere vom Klausenhof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen 
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betriebes in der Öffentlichkeit gefährden 
kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist. Bei berechtigtem Rücktritt des Klausenhof entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Sonstiges

Sollten Sie ein Feuerwerk privat organisieren wollen, muss dieses nachweislich beim 
zuständigen Ordnungsamt unserer Verwaltungsgemeinschaft Hanstein/Rusteberg angemeldet 
werden. Bei Zuwiderhandlung übernehmen wir keine Haftung.
Datenschutz: Wir verweisen auf unsere aktuelle Datenschutzerklärung,
die Sie hier einsehen können: https://www.klausenhof.de/datenschutz/

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten entspricht.